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| Statuten |
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1. Name, Sitz und Zweck

1.1 Unter dem Namen "Gewerbeverein Kreis Altnau" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB, welcher geografisch die Oberstufengemeinden zusammenfasst.

1.2 Der Sitz des Vereins befindet sich am Domizil des Präsidenten.

1.3 Der Verein bildet eine Sektion des Thurgauer Gewerbeverbandes.

1.4 Der Verein bezweckt den Zusammenschluss von Angehörigen des Handwerker- und Gewerbestandes, der freien Berufe sowie Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zur Förderung ihres gemeinsamen Wohles und zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen und gewerbepolitischen Interessen.

Förderung des fairen Wettbewerbes und Bekämpfung unlauteren Geschäftsgebarens..

Förderung des beruflichen Nachwuchses, insbesondere des Lehrlingswesens sowie der Fort- und Weiterbildung von Vereinsmitgliedern und deren Mitarbeitern.

Wahrung der gemeinsamen Interessen gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und anderen Institutionen des privaten und öffentlichen Rechts.

Pflege der Geselligkeit.
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